Restover.

Restover Basic

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Vorab-Fassung — Anwalt-Sign-off ausstehend (siehe Hinweis am Ende).

1. Geltungsbereich + Vertragsgegenstand

Diese AGB regeln die Nutzung der Software Restover Basic der Restover UG (haftungsbeschränkt) durch den Betreiber eines gastronomischen Betriebs. Restover Basic wird über das Internet als Software-as-a-Service bereitgestellt.

2. Rechtliche Stellung von Restover Basic

Restover Basic ist kein Kassensystem im Sinne des § 146a AO.

Restover Basic ist ein Vorsystem im Sinne des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 146a AO, Textziffer 1.7. Restover Basic erfasst vorbereitende Bestelldaten (Bonierung, KDS, Tisch- und Reservierungsverwaltung) und übergibt diese an das separate, nach § 146a AO zertifizierte Kassensystem des Betreibers.

Restover Basic übermittelt keine Daten an eine TSE (technische Sicherheitseinrichtung) und erstellt keine Belege im Sinne der Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO. Restover Basic erfüllt nicht die Anforderungen an ein elektronisches Aufzeichnungssystem nach § 146a AO.

3. Verantwortlichkeiten des Betreibers

Der Betreiber ist allein verantwortlich für die Aufzeichnung steuerlich relevanter Geschäftsvorfälle (Umsätze, Zahlungseingänge, Stornos, Belegausgabe, Tagesabschluss, ELSTER-Mitteilung) an seinem zertifizierten Kassensystem.

Der Betreiber bestätigt mit Vertragsabschluss insbesondere, dass:

  • sein Betrieb über ein nach § 146a AO zertifiziertes Kassensystem mit TSE verfügt, an dem die steuerlich relevanten Geschäftsvorfälle aufgezeichnet werden;
  • er Restover Basic ausschließlich als Vorsystem zur Bonierung und betrieblichen Koordination einsetzt und nicht als Kassensystem im Sinne des § 146a AO;
  • die Übertragung der in Restover Basic erfassten Bestelldaten auf sein zertifiziertes Kassensystem in seiner alleinigen Verantwortung liegt.

4. Datenhaltung + GoBD-Konformität

Restover stellt die in Restover Basic erfassten Daten GoBD-konform unveränderbar (§ 145 AO + GoBD Rz. 58) und für die in § 147 AO vorgeschriebene Aufbewahrungsdauer von 10 Jahren elektronisch lesbar zur Verfügung. Eine Verfahrensdokumentation für Restover Basic wird automatisiert generiert und kann jederzeit ausgedruckt werden. Restover setzt zur Leistungserbringung Sub-Auftragsverarbeiter ein (u. a. Supabase, Frankfurt/EU, und Hetzner, Deutschland); für die Zustellung von Push-Benachrichtigungen sowie die Fehler- und Stabilitätsüberwachung können Dienste mit Sitz außerhalb der EU eingebunden werden. Eine aktuelle Liste der Sub-Auftragsverarbeiter wird vorgehalten und dem Betreiber auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

5. Haftung

Restover haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet Restover nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für den Verlust von Daten haftet Restover nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Betreiber zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Restover bemüht sich um eine Verfügbarkeit der Plattform von 99 % im Jahresmittel; geplante Wartungsfenster bleiben hiervon ausgenommen. Die Verantwortung für die korrekte Übertragung der Bestelldaten an das zertifizierte Kassensystem des Betreibers verbleibt nach Ziffer 3 beim Betreiber. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

6. Vergütung + Kündigung

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise; sie verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform (E-Mail genügt) ordentlich gekündigt werden, sofern keine längere Laufzeit vereinbart wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei Zahlungsverzug ist Restover berechtigt, den Zugang nach vorheriger Mahnung vorübergehend zu sperren.

7. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hannover, sofern der Betreiber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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